Den Apotheken-Botendienst gibt es schon seit langen Jahren. Im Rahmen der weltweiten Corona-Pandemie ist dieser stärker in den Fokus der Patient:innen gerückt und für die niedergelassene Apotheke stellt sich die Frage, wie sie sich hier zukünftig aufstellen soll, sowohl in organisatorischer als auch in wirtschaftlicher Sicht. Gleichzeitig rückt die Einführung des E-Rezepts näher, das ebenfalls Einfluss auf das Apothekenmanagement haben wird.
Aktuelle Rahmenbedingungen des Botendienstes
Der Botendienst ist laut Apothekenbetriebsordnung auch ohne Versandhandelserlaubnis möglich und immer an eine Beratung gekoppelt. Diese kann auch im Vorfeld telefonisch oder per Video/Chat erfolgen. Dies ist besonders wichtig, um kein pharmazeutisches Personal für den Botendienst einsetzen zu müssen. Ein heikles Thema ist die Kühlware. Eine Lösung hierfür bietet das sogenannte Temperaturlogging, welches optimalerweise die Lieferung als Vorgang mit den dazugehörigen Temperaturdaten verbindet und archiviert.
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheke (VOASG) wurde die Vergütung des Botendienstes in das SGB V aufgenommen und auf 2,50 Euro netto festgelegt. Neu ist, dass der Botendienst nur noch für verschreibungspflichtige Arzneimittel abgerechnet werden darf und nicht mehr für die Lieferung an Privatpatienten. Was Apotheken vor die strategische Frage stellt, ob sie für eine Lieferung nach Hause Kosten berechnen soll oder nicht?
Einfluss des E-Rezepts auf den Botendienst
Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten ist heute beim Botendienst immer auch die Verschreibung im Original nötig. Hier wird die Einführung des E-Rezepts deutliche Vereinfachungen bringen. Das Token auf dem Gematik-Server übernimmt die Rolle des Form16 Dokuments und gilt für den Prozessablauf als das „Original der Verordnung“. Damit können der OTC- und RX-Abgabeprozess vereinheitlicht und der Apotheke der Einsatz von pharmazeutischem Personal im Botendienst erspart werden.
Moderne Bestellplattformen für Apotheken
Für (Vor-)Bestellungen von Arzneimitteln bietet sich für Apotheke ein Webshop an, oder zusätzlich der Anschluss an eine Bestellplattform, bietet der Webshop zum Einen die laut ApBetrO vorgeschriebene Erfassung der vollständigen Adressdaten, zum Anderen die Möglichkeit einer Bezahlfunktion und Sendungsverfolgung für die Kund:innen. Auch Lieferverzögerungen können hierüber kommuniziert werden.
„Click & Delivery“ als Zukunftsmodell?
Zusammenfassend bietet das VOASG in Kombination mit dem E-Rezept eine gute Grundlage für ein „Click & Delivery“ oder „Click & Collect“ Angebot für die Patient:innen. Die obligatorische Beratungspflicht über Wege der Telekommunikation ist zeitgemäß und richtig, um der Sorgfaltspflicht in der Arzneimittelabgabe nachzukommen. Durch das E-Rezept wird das geforderte Original der Verschreibung transformiert vom Papierstück zum Online-Token und erleichtert somit den Prozessablauf für verschreibungspflichtige Arzneimittel im Botendienst.
Ein eigener Apotheken-Webshop in Verbindung mit einem Apotheken-Management wird für den Botendienstbetrieb fast unumgänglich, um Prozessabläufe schlank für den abzubilden. Um sich vom Versandhandel abzuheben, ist neben der Beratungsqualität auch das Thema dokumentiertes Temperaturlogging essenziell. Für die niedergelassene Apotheke eröffnen sich so neue Perspektiven, um sich zu positionieren und durch die Kombination von Vor-Ort-Geschäft und Online-Präsenz Stammkundschaft zu binden und neue Kund:innen zu gewinnen.
Dirk Bockelmann ist Autor dieses Artikels und engagiert sich seit 2014 bei BD Rowa in der globalen Vertriebsentwicklung, Portfolioerweiterung und als Trendscout. Dirk hat die Erfolgsgeschichte von BD Rowa nachhaltig mitgestaltet und engagiert sich, um neue innovative Trendthemen aus anderen Bereichen des Handels, Gesundheitswesen und Logistik zu finden und für BD Rowa und den Apothekenmarkt zu interpretieren.