E-Rezept und Abgabeterminals
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Neue Chancen für die deutsche Vor-Ort-Apotheke
Das E-Rezept kommt – und mit diesem eine Reihe von Neuerungen, die den Apothekenalltag vereinfachen. Auch im Hinblick auf die Medikamentenabgabe per Pick-up-Automat im Zusammenspiel mit einem Webshop ergeben sich Änderungen, wodurch die Apotheke noch besser als zuvor von der (Online-) Vorbestellung und Vor-Ort-Abholung profitiert.
Pick-up und Papierrezept
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheke (VOASG) hat der deutsche Bundestag Ende 2020 eine Reihe von Gesetzesanpassungen zugunsten der niedergelassenen Apotheke verabschiedet, z.B. für den Botendienst oder die Automatenabgabe. Demnach sind Abgabe-Automaten oder Terminals nur innnerhalb der Betriebsräume der Apotheke zulässig. Sofern eine Ausgabe auch außerhalb der Öffnungszeiten vorgesehen ist, muss jedoch ein Zugriff durch den Empfänger von außen möglich sein. Dies ist immer an das Vorliegen einer Bestellung im Vorfeld und eine Beratung gekoppelt. Neu dabei ist, dass die Beratung auch über Wege der Telekommunikation (Telefon, Videokonferenz, Chat) erfolgen darf.
Der Abgabe-Automat muss zwingend immer durch das Personal der Apotheke bestückt werden. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln muss die Verschreibung Stand heute vor der Abgabe im Original vorliegen. Damit ist der Apothekenkunde an die Öffnungszeiten der Apotheke gebunden, um das Originalrezept abzugeben. Eine Automatenabgabe außerhalb der Öffnungszeiten in Kombination mit einer Vorbestellung, z.B. über einen Webshop, funktioniert demnach nur für OTC- und Freiwahlprodukte. Eine Abgabe per Terminal von Rx-Produkten dagegen ist mit dem heutigen Papierrezept nur bei Defekten, also im Abholerfall, möglich.
Das E-Rezept ermöglicht Prozessanpassung
Die Regelung hinsichtlich des Originalrezepts wird mit der Einführung des E-Rezepts deutlich vereinfacht. Zwar muss weiterhin jede Abgabe von Rx-Präparaten gesondert verpackt und beschriftet werden und die Patient:innen kontaktiert, allerdings kann dies dann wie bei OTC-Arzneimitteln ohne den vorherigen Besuch des Patienten in der Apotheke erfolgen. Voraussetzung dafür ist die vorherige elektronische Übermittlung des E-Rezeptes. Der Online-Token ersetzt in dem Fall das heutige Papierrezept.
Das E-Rezept ermöglicht damit nahezu identische Prozesse für Rx- und OTC-Produkte in Bezug auf die Abgabe per Pick-up Terminal und bietet Apotheken und Patient:innen ein großes Plus an Komfort. Patient:innen können Ihre Verschreibung nun komplett (online) vorbestellen und diese dann – nach erfolgter Beratung per Telefon, Videokonferenz oder Chat – bequem jederzeit über ein Abgabeterminal 24/7 bei ihrer Vor-Ort Apotheke abholen.
Click & Collect als Geschäftsmodell?
Das VOASG in Kombination mit dem E-Rezept bietet eine gute Basis, um ein „Click & Collect“-Angebot für Patient:innen abzubilden. Die obligatorische Beratungspflicht über Wege der Telekommunikation ist zeitgemäß und erfüllt die Sorgfaltspflicht in der Arzneimittelabgabe. Durch das E-Rezept wird das geforderte Original der Verschreibung vom Papierstück zum Online-Token transformiert und erleichtert so den Prozessablauf für verschreibungspflichtige Arzneimittel in der Automatenabgabe sowohl für Apotheken als auch für Patient:innen.
Dirk Bockelmann ist Autor dieses Artikels und engagiert sich seit 2014 bei BD Rowa in der globalen Vertriebsentwicklung, Portfolioerweiterung und als Trendscout. Dirk hat die Erfolgsgeschichte von BD Rowa nachhaltig mitgestaltet und engagiert sich, um neue innovative Trendthemen aus anderen Bereichen des Handels, Gesundheitswesen und Logistik zu finden und für BD Rowa und den Apothekenmarkt zu interpretieren.
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