
FMD im pharmazeutischen Großhandel
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Interview mit Guido Lübeck
Welche Anforderungen ergeben sich aus den am 9. Februar 2019 in Kraft getretenen FMD-Richtlinien speziell für den Großhandel? Guido Lübeck, Projektleiter Logistik bei der GEHE Pharma Handel, berichtet wie GEHE mit dem Thema umgeht.
Herr Lübeck, aus der Verordnung (EU) 2016/161 geht hervor, dass der pharmazeutische Großhandel verpflichtet ist, verifizierungspflichtige Arzneimittel risikobasiert auf ihre Echtheit zu prüfen. Was bedeutet das genau für Sie als Großhändler?
Guido Lübeck: Die Verordnung sieht vor, dass alle Rückgaben aus Apotheken und anderen Großhandlungen sowie alle Arzneimittel, die nicht vom pharmazeutischen Hersteller oder einem beauftragten Großhandel geliefert wurden, von uns verifiziert werden müssen. Zusätzlich dazu müssen wir jedes Arzneimittel auf seine Echtheit prüfen und anschließend deaktivieren, wenn es nicht wieder in den Verkauf zurückgeht bzw. vernichtet werden muss. Daneben müssen wir für bestimmte Kundengruppen wie z.B. Behörden auch die Abmeldung des Produktes aus der Datenbank vornehmen, da diese Kunden normalerweise keinen Anschluss an das deutsche securPharm-System haben. Auch wenn es sich aktuell überwiegend auf Rx-Produkte bezieht, bedeutet das einen organisatorischen Mehraufwand für uns, den wir mit vorhandenen Ressourcen abbilden müssen.
Wie haben Sie sich bei GEHE auf dieses Thema vorbereitet um, weiterhin effizient zu bleiben und nicht an Produktivität zu verlieren?
Guido Lübeck: Das Thema Arzneimittelsicherheit hat bei GEHE oberste Priorität. Im Rahmen der GDP-Leitlinien, die 2013 in Kraft getreten sind, sind wir bereits mit einem höheren Dokumentationsaufwand im Rahmen der Qualitätssicherung konfrontiert gewesen. Aus dieser Erfahrung und vor dem Hintergrund der FMD-Richtlinie haben wir schon vor einigen Jahren angefangen, unsere Prozesse umzustellen. Unter anderem haben wir auf eine vermehrte Automatisierungsquote im Bereich Lager und Kommissionierung gesetzt. Die Verwaltung unserer Mittel-und Langsamdreher sowie teilweise Kühlartikel organisieren wir mittlerweile über Kommissionierautomaten. Das ist eine enorme Arbeitserleichterung für uns.

Und worin genau besteht hier die Arbeitserleichterung für Sie?
Guido Lübeck: Bislang war die Chargenweitergabe nur für spezielle Arzneimittel bzw. an bestimmte Kundenarten gesetzlich gefordert. Seit dem 9. Februar ist dies für beinahe alle Rx-Artikel verpflichtend. Mit dem Kommissionierautomat der Firma BD Rowa ist der Aufwand für die Erfassung von Chargenbezeichnung und Serialnummer quasi gleich Null. Das System erfasst bei der Einlagerung über den Scanner die im 2D DataMatrix Code enthaltenen Informationen und sendet diese an das Warenwirtschaftssystem. Bei der Auslagerung werden diese Informationen mittels einer Echtzeitschnittstelle den Aufträgen in der Warenwirtschaft zugeordnet. Damit können wir zu jeder Zeit eine lückenlose Dokumentation vorweisen und die Packung über die aktuellen gesetzlichen Forderungen hinaus bei Bedarf sogar bis hin zur Seriennummer verfolgen.
Hat sich Ihr Lagerverhalten durch den Einsatz des Kommissionierautomaten damit verändert?
Guido Lübeck: Wir lagern nun bewusst vermehrt Rx-Artikel in das System ein, um den manuellen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Wir sehen es ganz deutlich an unseren anderen Lagerbereichen, wie z.B. den Schnelldrehern, hier ist die Chargenverfolgung deutlich zeitaufwändiger. Wir werden das weiter beobachten und ggf. entscheiden, wie wir unser Lagerdesign weiter optimieren können.
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